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WORUM GING ES
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GRÃœNE POSITION
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WAS WIR ERREICHT HABEN
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WAS WIR NICHT ERREICHT HABEN

Nutzung verwaister Kunstwerke

Verwaiste Werke sind Kunstwerke, deren Urheber unbekannt oder unauffindbar sind, die aber noch urheberrechtlich geschützt sind.

Rechtlich gesehen bedeutet das, dass niemand diese Werke nutzen kann, ohne das Restrisiko eines Rechtsstreits einzugehen.

Da öffentliche Bibliotheken, Museen und Bildungseinrichtungen derartige Risiken normalerweise nicht tragen können, können verwaiste Werke nicht massendigitalisiert werden.

So stehen sie auch nicht für die Forschung und Kultur zur Verfügung. Die Richtlinie will die Möglichkeit schaffen, diese Werke legal verwerten zu können.

 

Was war die Position der Grünen dazu?

Die Grünen wollen den Umgang mit verwaisten Werken europäisch harmonisieren, so dass die Rechtslage in den Mitgliedstaaten an die europäischen Standards angepasst wird.

Eine EU-weite Regelung sollte alle Arten von Werke einschließen - also nicht nur grafische Aufzeichnungen, sondern auch Ton- und Filmaufnahmen. Unserer Meinung nach sollte eine Richtlinie über verwaiste Werke Rechtssicherheit für alle Personen oder Institutionen herstellen.

So können langwierige und teure Prozesse vermieden werden, sollten Urheberrechteinhaber nach Veröffentlichung des Werks überhaupt noch aufgefunden werden.
 

 

Hat das Parlament die Grüne Position übernommen?

Die Grünen konnten eine Mehrheit dafür gewinnen, den Geltungsbereich der Richtlinie über verwaiste Werke zu erweitern und ebenfalls Ton- und Filmaufzeichnungen und klingendes Kulturgut mit einzuschließen.

 

In welchen Punkten wurden die Grünen überstimmt?

Die Grünen konnten keine Mehrheit für ihre Forderung nach Rechtssicherheit für die Verwerter verwaister Werke bekommen.

Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte außerdem für einzelstaatliche Lösungen bei der Verwaltung verwaister Werke, weshalb keine echte Harmonisierung erreicht wird.

Wir bezweifeln deshalb, dass die Richtlinie zu einem besseren Zugang zu verwaisten Werken führen wird.

Referenz(en)
Ausschuss:JURI

Gesetzgebungsverfahren:Ordinary legislative procedure

Referenz(en):2011/0136(COD)

BerichterstatterIn:Lidia Geringer De Oedenberg (S&D)

Abgestimmt:23.09.2012

ReferentIn im Ausschuss:Erik Josefsson (Email)

Abstimmungsergebnisse
Nachfolgend finden Sie die Ergebnisse der Schlussabstimmung im Plenum. Wie haben sich die Fraktionen verhalten? Was ist mit den nationalen Delegationen? Und was war die Position Ihres MdEP?