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WORUM GING ES
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GRÃœNE POSITION
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WAS WIR ERREICHT HABEN
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WAS WIR NICHT ERREICHT HABEN

Erbsachen und die Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

Innerhalb der EU ist die Mobilität der Bürger im Vergleich zu früher deutlich gestiegen. Auch nach Rentenbeginn wählen sie als Wohnsitz oft einen Mitgliedstaat, der nicht unbedingt ihrem Geburtsland entspricht.

Daraus können allerdings komplizierte erbrechtliche Konflikte entstehen.

Die EU arbeitet seit 2005 an einer Lösung dieses Problems. Aber erst in den letzten Jahren ist dies zu einem Prioritätsthema des Rats geworden.

Das Grundprinzip des vorliegenden Verordnungsentwurfs ist die Freiheit des Erben, selbst zu entscheiden, welches Recht gelten soll – das des Landes, in dem sich zum aktuellen Zeitpunkt sein Hauptwohnsitz befindet, oder das Recht des Landes, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt.

 

Was war die Position der Grünen dazu?

Die Grünen sind der Auffassung, dass die europäische Verordnung zu Erbsachen das Leben zahlreicher europäischer Bürger vereinfachen wird.

Es ist auch ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines europäischen Privatrechts.

Das Erbrecht ist ein wichtiges Instrument für soziale Gerechtigkeit. Deswegen sollte es auch Bestimmungen für die Erbschaftssteuer enthalten.

 

Hat das Parlament die Grüne Position übernommen?

Die Grünen hatten nur geringfügige Änderungsvorschläge für den Text.

Denn der EVP-Berichterstatter hatte sich unmittelbar nach der Konsensfindung im Ausschuss entschieden, im Rat einen schnellen Kompromiss mit den größten Mitgliedsstaaten zu erreichen.

Das Ergebnis dieser Verhandlungen wurde anschließend im Plenum in einer sogenannten Einigung in erster Lesung bestätigt.

 

In welchen Punkten wurden die Grünen überstimmt?

Die Grünen konnten keine mehrheitliche Unterstützung für eine Reihe von Präzisierungen finden, wozu auch das Thema Erbschaftssteuer zählte.

Wir waren auch unzufrieden mit dem gewählten Verfahren, da Verhandlungen mit dem Rat bereits vor der ersten Lesung im Plenum stattgefunden hatten. Dieses Verfahren führt dazu, dass Verhandlungen intransparent werden.

In diesem Fall vereinfachten sie Ausnahmeregelungen für Mitgliedstaaten: In Irland und Großbritannien gibt es keine Pflichtanteile, so dass Pflichtteilsberechtigte Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten veranlasst hat, hier nicht zurückfordern können. Auch Dänemark entschied sich, die Verordnung nicht anzuwenden.

Referenz(en)
Ausschuss:JURI

Gesetzgebungsverfahren:Ordinary legislative procedure

Referenz(en):2009/0157(COD)

BerichterstatterIn:Kurt Lechner (EPP)

Für die Grünen:Eva Lichtenberger

Abgestimmt:13.03.2012

ReferentIn im Ausschuss:Francesca Beltrame (Email)

Abstimmungsergebnisse
Nachfolgend finden Sie die Ergebnisse der Schlussabstimmung im Plenum. Wie haben sich die Fraktionen verhalten? Was ist mit den nationalen Delegationen? Und was war die Position Ihres MdEP?