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WORUM GING ES
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GRÃœNE POSITION
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WAS WIR ERREICHT HABEN
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WAS WIR NICHT ERREICHT HABEN

Durchsetzung der EU-Regeln zur Entsendung von Arbeitnehmern

Entsandte ArbeitnehmerInnen sind Beschäftigte, die von ihrem Arbeitgeber vorübergehend in ein anderes Mitgliedsland entsandt werden.

Zwar ist die Entsendung von Arbeitskräften im eigentlichen Sinn des Binnenmarktes, sie wird jedoch nur relativ selten angewandt. Nur rund 2% der gesamten Arbeitskräfte in der EU sind entsandte ArbeitnehmerInnen.

Trotzdem entstehen durch die Entsendung von ArbeitnehmerInnen Probleme, die gesetzlich gelöst werden müssen. Dabei geht es um Lohndumping und die Missachtung von Arbeitnehmerrechten.

Das Ziel der neuen Richtlinie besteht darin, allen entsandten ArbeitnehmerInnen gleiche Rechte zu garantieren. Das ist nicht gleichbedeutend mit der Anpassung ihrer Arbeitnehmerrechte an die des Gastgeberlandes, sondern es geht um die Festlegung von Mindeststandards unter entsandten ArbeitnehmerInnen. Die Richtlinie gilt nicht für Personen, die als Selbständige im Ausland arbeiten.

 

Was war die Position der Grünen dazu?

Die Grünen sind der Meinung, dass die Entsendung von ArbeitnehmerInnen nur dann gefördert werden sollte, wenn die Arbeitnehmerrechte eindeutig definiert sind.

Wir fordern deshalb Sanktionen gegen Arbeitgeber, die sich nicht an die Vorschriften halten. Im Falle eines Regelverstoßes sollten sie verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass für ihre entsandten Arbeitnehmer die Rechte gelten, die in dem jeweiligen Bestimmungsmitgliedstaat anwendbar sind.

Die Mitgliedstaaten sollten öffentlich machen, wie sie die Richtlinie umsetzen und welche Kontrollmaßnahmen sie anwenden, damit Missbrauchsfälle zurückverfolgt werden können. Gegen Mitgliedstaaten, die die Vorschriften missachten, sollten Sanktionen verhängt werden, zum Beispiel in Form einer „schwarzen Liste“.

Gleichzeitig sollten die Arbeitnehmer leichten Zugang zu leicht verständlichen Informationen erhalten.

 

Hat das Parlament die Grüne Position übernommen?

Während der Verhandlungen im Ausschuss konnten die Grünen den leichten Zugang zu Informationen für entsandte Arbeitnehmer durchsetzen.

Es ist uns ebenfalls gelungen, die Dokumentations- und Offenlegungsforderungen der Mitgliedstaaten zu verschärfen und einen Mechanismus einzuführen, der „schwarze Schafe“ benennt.

Im Rahmen des verhandelten Kompromisses sind rückwirkende Forderungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnzahlungen möglich, wenn Betrugsfälle aufgedeckt werden.

 

In welchen Punkten wurden die Grünen überstimmt?

Den Grünen ist es nicht gelungen, offene Listen mit nationalen Kontrollmaßnahmen durchzusetzen.

Die anderen Fraktionen lehnten auch eine einheitliche offene Liste mit Definitionskriterien für entsandte Arbeitnehmer ab. So können viele Unternehmen ihre Dumpingpraxis fortsetzen, sobald sie sich den neuen Regeln angepasst haben. Nationale Behörden werden keine neuen Maßnahmen anwenden können.

Besonders EVP und ALDE haben unsere Initiativen hierzu blockiert und schaden so ArbeitnehmerInnen in der ganzen EU.

Referenz(en)
Ausschuss:EMPL

Gesetzgebungsverfahren:Ordinary legislative procedure

Referenz(en):2012/0061(COD)

BerichterstatterIn:Danuta Jazłowiecka, Stephen Hughes, Nadja Hirsch

Für die Grünen:Elisabeth Schroedter

Abgestimmt:

ReferentIn im Ausschuss:Philine Scholze(Email)