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WORUM GING ES
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GRÃœNE POSITION
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WAS WIR ERREICHT HABEN
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WAS WIR NICHT ERREICHT HABEN

Gefährliche Stoffe in Elektronikgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte enthalten oft giftige Substanzen oder andere Schadstoffe, die in die Umwelt gelangen können oder bei der Entsorgung noch giftigere Stoffe bilden. Dies ist ein Problem in der EU, aber auch in Entwicklungsländern, in die europäischer Elektroschrott oft exportiert wird.

Die ursprüngliche 2003 angenommene Richtlinie über die Beschränkung von gefährlichen Stoffen (RoHS-Richtlinie) sah ein allmähliches Verbot von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten vor, nämlich von bestimmten Schwermetallen und zwei Gruppen von bromierten Flammschutzmitteln, die bei der Entsorgung problematisch sind.

In der Neufassung des Richtlinienentwurfs schlug die Kommission zwar vor, den Geltungsbereich auf zwei zusätzliche Produktgruppen auszudehnen, ließ aber die Beschränkungen für neue Stoffe außer Acht.

 

Was war die Position der Grünen dazu?

Die Grünen fordern, Umweltschäden von Anfang an zu vermeiden. So argumentierten wir, dass die Verwendung von hoch problematischen Substanzen oder Materialien verhindert werden müsse. Dies ist aus unserer Sicht ein logischerer und pragmatischerer Ansatz als die Schäden, die bei der Entsorgung entstehen, im Nachhinein zu beheben.

Deshalb forderten wir ein Verbot von PVC und halogenierten Flammschutzmitteln in Elektro- und Elektronikgeräten.

Wir setzten uns auch dafür ein, der überarbeiteten RoHS-Richtlinie eine eigene Methodologie und strenge Kriterien für künftige Einschränkungen zu geben, die unabhängig sind von der Chemikalienverordnung (REACH). Dies soll in einem Rechtsakt festgelegt werden, so dass die zukünftige Entwicklung der Methodologie nicht in den Händen der Kommission liegt.

Außerdem forderten wir, die Kriterien für Ausnahmeregelungen von Verboten so restriktiv wie möglich anzulegen und strenge Bestimmungen für Nanomaterialien aufzunehmen.

 

Hat das Parlament die Grüne Position übernommen?

Die Grünen konnten angemessene Rahmenbedingungen für künftige Beschränkungen gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten durchsetzen - unabhängig von REACH.

Zudem konnten wir verteidigen, dass bei der nächsten Überarbeitung drei Phtalate und ein bromiertes Flammschutzmittel unter die Lupe genommen werden.

Ebenso gelang es uns, eine neuerliche Untersuchung einiger zuvor bewerteter Stoffe (einschließlich PVC und halogenierte Flammschutzmittel) anzuregen.

Wir sprachen uns erfolgreich für beschränkte Ausnahmekriterien aus. Wir setzten auch einen Hinweis durch, dass Nanomaterialien besonders untersucht werden sollen.

 

In welchen Punkten wurden die Grünen überstimmt?

Es ist den Grünen hingegen nicht gelungen, das allmähliche Verbot von gefährlichen Stoffen wie PVC und halogenierten Flammschutzmitteln in Elektro- und Elektronikgeräten sicherzustellen. Die Fraktionen von EVP, ALDE und S&D widersetzten sich dem vehement – wahrscheinlich auf Druck der Industrielobby.

Ebenso konnten wir keine strengen Bestimmungen für Nanomaterialien durchsetzen, zum Beispiel ein Verbot für die Verwendung von Nanosilber und Kohlenstoffnanoröhren, die Einführung eines Meldesystems für Nanomaterialien in Elektro- und Elektronikgeräten und strenge Kennzeichnungspflichten.

Schließlich gelang es uns auch nicht, ein gänzliches Verbot von Nanomaterialien zu erreichen, von denen einige im Verdacht stehen, gesundheitsgefährdend zu sein und deren Auswirkungen auf die Gesundheit noch nicht ausreichend erforscht sind.

Referenz(en)
PRESSE & VERANSTALTUNGEN
Ausschuss:ENVI

Gesetzgebungsverfahren:Ordinary legislative procedure

Referenz(en):2008/0240(COD)

BerichterstatterIn:Jill Evans (GREENS/EFA)

Für die Grünen:Jill Evans

Abgestimmt:24/11/2010

ReferentIn im Ausschuss:Axel Singhofen (Email)

Abstimmungsergebnisse
Nachfolgend finden Sie die Ergebnisse der Schlussabstimmung im Plenum. Wie haben sich die Fraktionen verhalten? Was ist mit den nationalen Delegationen? Und was war die Position Ihres MdEP?