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WORUM GING ES
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GRÃœNE POSITION
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WAS WIR ERREICHT HABEN
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WAS WIR NICHT ERREICHT HABEN

Schädlingsbekämpfungsmittel

Bestimmte Wirkstoffe in Schädlingsbekämpfungsmitteln gefährden die normale Funktion des menschlichen Hormonsystems. Dies kann zu Tumoren, Fehlbildungen oder zur Schädigung des Erbguts führen.

Lange waren Produkte mit entsprechenden Wirkstoffen trotzdem im Umlauf.

Die Zulassung von Schädlingsbekämpfungsmitteln wird 1998 durch eine Verordnung gereglt. 2008 hat die Kommission beschlossen, die Regeln zur Marktzulassung von Schädlingsbekämpfungsmitteln zu verschärfen.

In der Neufassung des Textes sollten alle Substanzen mit endokrinschädigender Wirkung verboten werden. Die Kommission schlug auch die Ausweitung des Geltungsbereichs vor, so dass auch Ware verboten wird, die mit gefährlichen Schädlingsbekämpfungsmitteln behandelt wurde.

Alle neuen Schädlingsbekämpfungsmittel mit weniger gefährlichen Wirkstoffen sollten von der neu geschaffenen Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) geprüft werden.

 

 

Was war die Position der Grünen dazu?

Die Grünen forderten Umweltausschlusskriterien für Substanzen, die das Hormonsystem schädigen, weil wir jegliche Form von Schlupflöchern vermeiden wollten.

Wir forderten zusätzliche Möglichkeiten für Mitgliedstaaten, die Anwendungsregeln von Schädlingsbekämpfungsmitteln anzupassen und zu verschärfen.

Wir wollten außerdem spezifische Bestimmungen für Nanomaterialien, wie Nanosilber, das meist verwendete Nanomaterial für Verbrauchswaren.

Die Kennzeichnung von Waren, die mit Schädlingsbekämpfungsmitteln behandelt wurden, sollte verbessert werden.

Wir wollen, dass die Verordnung zu Schädlingsbekämpfungsmitteln mit der Wasserrahmenrichtlinie im Einklang ist und schnell umgesetzt wird.

 

 

Hat das Parlament die Grüne Position übernommen?

Die Grünen haben durchsetzen können, dass die Zulassung von Schädlingsbekämpfungsmitteln von Umweltschutzkriterien abhängt.

Wir haben dafür gesorgt, dass weniger Substanzen von der Verordnung ausgenommen werden können und haben zusätzliche Bedingungen eingefügt, um Ausnahmen von der Verordnung zu erschweren.

Mitgliedstaaten haben dank unserer Änderungen mehr Spielraum die Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln zu beschränken und Nanomaterialien werden von nun an einer eigenen Zulassungsprozedur unterworfen, beginnend mit ihrer Bewertung bis hin zu ihrer Kennzeichnung.

Wir haben auch die Kennzeichnung von behandelten Waren verbessert und erfolgreich auf bessere Querverweise zur EU-Wassergesetzgebung gedrängt.

 

 

In welchen Punkten wurden die Grünen überstimmt?

Das Parlament war insgesamt nicht in der Lage den Mitgliedstaaten im Rat Mitsprache beim Veto von Zulassungen abzuringen.

Hinzu kommt, dass die Fraktionen von EVP, ALDE und ECR auf die Änderungswünsche der Industrie eingingen und die Frist verkürzten, die der ECHA für Zulassungsanträge von Schädlingsbekämpfungsmitteln zur Verfügung steht. Sie strichen die Regelung, dass Unternehmen der ECHA einen jährlichen Beitrag entrichten. Die ECHA hat nun weniger Zeit und Geld zur Prüfung von neuen Substanzen.

Hersteller von Schädlingsbekämpfungsmitteln können so schneller Profit machen, aber die europäischen VerbraucherInnen übernehmen hierfür das Risiko.

Referenz(en)
PRESSE & VERANSTALTUNGEN
Ausschuss:ENVI

Gesetzgebungsverfahren:Ordinary legislative procedure

Referenz(en):2009/0076(COD)

BerichterstatterIn:Christa Klaß (MEP)

Für die Grünen:Michèle Rivasi

Abgestimmt:19/01/2012

ReferentIn im Ausschuss:Axel Singhofen (Email)

Abstimmungsergebnisse
Nachfolgend finden Sie die Ergebnisse der Schlussabstimmung im Plenum. Wie haben sich die Fraktionen verhalten? Was ist mit den nationalen Delegationen? Und was war die Position Ihres MdEP?