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WORUM GING ES
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GRÃœNE POSITION
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WAS WIR ERREICHT HABEN
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WAS WIR NICHT ERREICHT HABEN

Maßnahmenpaket zum Opferschutz

Ziel des Maßnahmenpakets zum Opferschutz ist es, die bestehenden nationalen und EU-Maßnahmen für die Rechte von Opfern zu verstärken. I

Reaktion auf eine Initiative des spanischen Ratsvorsitzes erarbeitete die Kommission einen Richtlinienvorschlag über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz der Opfer von Straftaten und für die Opferhilfe.

Zudem entwarf sie eine Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen. Damit ergänzte sie die Richtlinie über die Europäische Schutzanordnung. Diese gilt für Schutzanordnungen, die im Rahmen von Strafverfahren erlassen werden.

Das Maßnahmenpaket erkennt geschlechtsbezogene Gewalt und Gewalt gegen Frauen in formellen Partnerschaften auf EU-Ebene als Verbrechen an. Somit stellt es einen ersten Schritt für die EU-Zusammenarbeit im Zivilrecht dar.

 

Was war die Position der Grünen dazu?

Die Grünen kämpfen dafür, dass Opferschutz als eine wichtige Menschenrechtsfrage anerkannt wird.

Die Maßnahmen im Kampf für Frauenrechte sowie Opferschutz und -hilfe sind eng miteinander verbunden – vor allem wenn man sich vor Augen führt, dass die meisten Opfer weiblich sind.

Wir fordern Maßnahmen für den Opferschutz, die sowohl geschlechtsspezifische Aspekte als auch andere spezifische, wiederkehrende Motive für Diskriminierung berücksichtigen.

 

Hat das Parlament die Grüne Position übernommen?

In enger Zusammenarbeit mit den anderen politischen Fraktionen gelang es den Grünen, den Frauenrechteausschuss für alle drei Dossiers verantwortlich zu zeichnen.

Es galt, den geschlechterneutralen Vorschlag der Kommission anzupassen. Die Grünen setzten sich dafür ein, dass geschlechtsbezogene Gewalt und Gewalt in Beziehungen in die EU-Gesetzgebung aufgenommen werden, was ein Novum darstellt.

Unsere Forderung, dass auch die Opfer von rassistischer oder anderer Diskriminierung ebenso integriert werden sollten, erhielt mehrheitliche Unterstützung.

Auch unser Ersuchen, dass alle Opfer, inklusive Staatsbürger aus Nicht-EU-Staaten, ein Anrecht auf Schutz haben sollten, wurde angenommen. Dieses stellt einen beachtlichen Durchbruch dar, vor allem für die Opfer von Menschenhandel.

 

In welchen Punkten wurden die Grünen überstimmt?

Die Grünen hatten gemeinsam mit dem Frauenrechteausschuss gefordert, dass die Definition von geschlechtsbezogener Gewalt und Gewalt in Beziehungen als verbindlicher Artikel in den Text aufgenommen wird.

Diese wurde aufgrund des Widerstands durch die Mitgliedstaaten jedoch nur in die Einführung aufgenommen, die rechtlich nicht verbindlich ist.

Referenz(en)
Ausschuss:FEMM

Gesetzgebungsverfahren:Ordinary legislative procedure

Referenz(en):2010/0802(COD), 2011/0129(COD), 2011/0130(COD)

BerichterstatterIn:Teresa Jiménez-Becerril Barrio (EPP), Antonio López-Istúriz White (EPP), Antonyia Parvanova (ALDE), Carmen Romero López (S&D)

Für die Grünen:Raül Romeva

Abgestimmt:06/06/2013

ReferentIn im Ausschuss:Elisabeth Horstkötter (Email)