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WORUM GING ES
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GRÃœNE POSITION
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WAS WIR ERREICHT HABEN
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WAS WIR NICHT ERREICHT HABEN

Europäische Schutzanordnung zum Opferschutz

Die Europäische Schutzanordnung soll dafür sorgen, dass gerichtliche Anordnungen zum Opferschutz in allen EU-Mitgliedstaaten gelten.

Opfer von Straftaten, die in einer Bedrohungssituation leben, konnten sich lange nicht frei in der EU bewegen, weil ihnen der notwendige Polizeischutz verwehrt wurde.

Der vorliegende Text betrifft den strafrechtlichen Opferschutz und bezieht sich somit auf Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt, Belästigung, Stalking und Mordversuch.

 

Was war die Position der Grünen dazu?

Die Grünen sind davon überzeugt, dass die Opfer von Straftaten das gleiche Recht auf Freizügigkeit haben sollten wie alle anderen auch.

Hinzu kommt, dass die Europäische Schutzanordnung in erster Linie für Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt gilt: Vor allem Frauen würden von dieser Anordnung profitieren.

Wir haben uns aber dafür eingesetzt, dass sie prinzipiell geschlechterunabhängig für alle Menschen gültig ist.

Aus diesem Grund wollten wir auch die Gewährleistung durchsetzen, dass jede Person das Recht auf Anhörung hat, auch wenn sie angeblich eine Bedrohung darstellt.

Weiterhin setzten wir uns für eine adäquate Ausbildung für Richter, Polizei und Justizbedienstete ein, um die ordnungsgemäße Durchführung einer Europäischen Schutzanordnung zu gewährleisten.

 

Hat das Parlament die Grüne Position übernommen?

Die Grünen konnten erfolgreich einige wichtige Änderungsanträge durchsetzen.

Opfer aller, nicht nur geschlechtsspezifischer, Straftaten werden geschützt.

Gleichzeitig erfordert die Richtlinie nicht zwangsläufig die Änderung einzelstaatlicher Rechtsvorschriften, so dass die Umsetzung schnell und ohne große Hindernisse erfolgen kann.

Unser Beharren auf den Schutz der persönlichen Daten und der Rechte potenzieller Straftäter wurde ebenfalls berücksichtigt.

 

In welchen Punkten wurden die Grünen überstimmt?
Generell waren die Grünen mit dem Ergebnis der Verhandlungen zufrieden.
Referenz(en)
Ausschuss:FEMM

Gesetzgebungsverfahren:Ordinary legislative procedure

Referenz(en):2010/0802(COD)

BerichterstatterIn:Teresa Jiménez-Becerril Barrio(EPP)

Für die Grünen:Raül Romeva

Abgestimmt:13.12.2011

ReferentIn im Ausschuss:Georgia Tsaklanganos (Email)