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WORUM GING ES
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GRÜNE POSITION
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WAS WIR ERREICHT HABEN
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WAS WIR NICHT ERREICHT HABEN

Wahl des Europäischen Bürgerbeauftragten

Der Europäische Bürgerbeauftragte hilft Bürgern bei Beschwerden über Missstände in den EU-Institutionen.

Wann immer EU-Bürger den Eindruck haben, dass sie durch fehlerhafte Verwaltungsarbeit der EU geschädigt werden, können sie sich an ihn wenden.

Dabei kann es um alles Mögliche gehen: die Transparenz der Europäischen Zentralbank (EZB), besseren Zugriff auf Berichte der Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) oder die Nutzung der Dienstfahrzeuge des Rats.

Der Bürgerbeauftragte soll für Effizienz und politische Neutralität in der Verwaltung sorgen. Er wird vom Parlament für eine fünfjährige Mandatszeit gewählt.

 

Was war die Position der Grünen dazu?

Die Grünen sind der Meinung, dass dieses wichtige Amt von einer parteilosen Person bekleidet werden sollte. Das ist auch im Sinn der nordischen Tradition, aus der die Institution entstammt.

Wir kritisierten deshalb, dass drei aktuelle Abgeordnete sich auf den Posten beworben haben - darunter eine aus der EVP Fraktion und eine aus der S&D Fraktion.

Wir haben deshalb beschlossen, nur die anderen unabhängigen und ausreichend qualifizierten Bewerber zu unterstützen.

Darunter befanden sich zwei amtierende nationale Bürgerbeauftragte, die im Europäischen Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten besonders aktiv waren.

Unsere Favoritin war die ehemalige irische Bürgerbeauftragte Emily O'Reilly.

 

Hat das Parlament die Grüne Position übernommen?

Die Grünen spielten eine wichtige Rolle, als es darum ging, die Mehrheit zur Unterstützung der stärksten der drei unabhängigen Kandidaten zu bilden, die ehemalige irische Bürgerbeauftragte Emily O'Reilly.

Sie war die erste weibliche Bürgerbeauftragte in Irland und ist nun die erste  Frau im Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten.

Nach einigen knappen Wahlgängen konnte sie sich gegen die Bewerber der S&D und der EVP durchsetzen.

 

In welchen Punkten wurden die Grünen überstimmt?

Der Petitionsausschuss beteiligte sich auf Grund einer restriktiven Auslegung der Verfahrensregeln durch den Parlamentspräsidenten weniger intensiv an der Wahl  – und dies, obwohl die Arbeit mit dem Bürgerbeauftragten zu einer der wenigen rechtlich verbindlichen Zuständigkeiten des Petitionsausschusses ist.

Die EVP und die S&D lehnten weitere Diskussionen zu dieser Frage ab und verhinderten so mehr Transparenz und Bürgernähe.

Referenz(en)
PRESSE & VERANSTALTUNGEN
Ausschuss:PETI

Gesetzgebungsverfahren:Election of the Ombudsman

Referenz(en):-

BerichterstatterIn:-

Für die Grünen:

Abgestimmt:03/07/2013

ReferentIn im Ausschuss:Marc Gimenéz (Email)