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WORUM GING ES
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GRÃœNE POSITION
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WAS WIR ERREICHT HABEN
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WAS WIR NICHT ERREICHT HABEN

Zollkontrollen gegen Produktfälschungen

Die Anzahl der von EU-Zollbehörden entdeckten Verletzungen der Rechte geistigen Eigentums hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verzehnfacht. Auch die Art der festgestellten Verstöße hat sich geändert.

Daraus hat die Kommission geschlussfolgert, dass der derzeitige Rechtsrahmen nicht mehr ausreicht.

Sie will, dass die nicht nur Verletzungen von Warenzeichen geahndet werden sollen, sondern auch Verletzungen von Patenten und anderen Formen geistigen Eigentums.

Sie schlägt deshalb eine Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnungen zur Bekämpfung der Verletzung geistiger Eigentumsrechte sowie strengere Verwaltungsverfahren vor.

Diese Kontrollen können allerdings Handelsströme beeinträchtigen. Das wird zum Problem, wenn es zum Beispiel um den Transithandel von Generika geht.

 

Was war die Position der Grünen dazu?

Die Grünen sind der Auffassung, dass der Vorschlag der Kommission und der damit verbundene Versuch, den Geltungsbereich der Rechtsvorschriften auf praktisch alle Formen geistigen Eigentums zu erweitern, die Zollbehörden mit zu großen Kompetenzen ausstattet.

Die Kommission beabsichtigt, sogar die Beschlagnahmung und Vernichtung von Gütern ohne Unterrichtung ihres Besitzers zu ermöglichen, sollte der Verdacht einer Verletzung geistiger Eigentumsrechte bestehen. Arzneimittelsendungen sollen selbst dann kontrolliert und konfisziert werden können, wenn sie nicht für den europäischen Markt bestimmt sind, sondern nur zum Umschlag durch die EU transportiert werden.

Wir bestehen darauf, dass die EU ihre internationalen Verpflichtungen hinsichtlich des Zugangs zu erschwinglichen Arzneimitteln einhält. Dies gilt besonders für Entwicklungsländer, die auf Generika angewiesen sind, um ihre Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

Zollbehörden verfügen nicht über ausreichende Kenntnis, um die diversen möglichen Verletzungen geistigen Eigentums richtig beurteilen zu können. Wir sind ebenfalls für Ausnahmeregelungen bei Kleinsendungen.

 

Hat das Parlament die Grüne Position übernommen?

Den Grünen ist es gelungen, den Transithandel von Arzneimitteln ohne Beschlagnahmung weiterhin zu ermöglichen.

Die Vorschriften für den Zoll und die Rechte geistigen Eigentums entsprechen somit weiterhin den europäischen Verpflichtungen hinsichtlich der Entwicklungspolitik und des Zugangs zu Generika.

Dies ist für uns nur ein Teilerfolg, da die Kontrolle von Arzneimitteln im Transithandel trotz dieser Bestimmungen möglich ist. Das kann zu erheblichen Lieferverzögerungen führen.

Aber die Kommission wird diese möglichen Folgen auf den Transithandel mit Arzneimitteln untersuchen, um entstehende Problem zu vermeiden.

 

In welchen Punkten wurden die Grünen überstimmt?

Die Grünen konnten die Kontrolle des Transithandels mit Arzneimitteln nicht verhindern.

Dies ist in erster Linie auf die wirtschaftsfreundliche Haltung von EVP und ALDE zurückzuführen, die es den Eigentümern von Patenten gänzlich recht machen wollen.

Auch unsere Änderungsvorschläge zu anderen Gütern im Durchfuhrverkehr wurden abgelehnt. Die Zollbeamten werden also überprüfen dürfen, ob andere Rechte geistigen Eigentums verletzt werden – selbst dann, wenn die betroffenen Güter nicht für europäische Verbraucher bestimmt sind.

Wir waren ebenfalls enttäuscht, dass es für Kleinsendungen keine Ausnahmeregelungen gibt, wie wir es gefordert hatten.

Referenz(en)
Ausschuss:IMCO

Gesetzgebungsverfahren:Ordinary legislative procedure

Referenz(en):2011/0137(COD)

BerichterstatterIn:Jürgen Creutzmann (ALDE)

Für die Grünen:Heide Rühle

Abgestimmt:03.07.2012

ReferentIn im Ausschuss:Stany Grudzielski (Email)

Abstimmungsergebnisse
Nachfolgend finden Sie die Ergebnisse der Schlussabstimmung im Plenum. Wie haben sich die Fraktionen verhalten? Was ist mit den nationalen Delegationen? Und was war die Position Ihres MdEP?