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WORUM GING ES
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GRÃœNE POSITION
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WAS WIR ERREICHT HABEN
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WAS WIR NICHT ERREICHT HABEN

Europäische Auslandsinvestitionspolitik

Investitionspolitik legt die Regeln fest, nach denen Unternehmen in einem anderen Land investieren dürfen: wie dortige Mitarbeiter behandelt werden, welche Umweltstandards gelten, und ob sie die Staaten verklagen dürfen, wenn sie glauben, neue Gesetzgebung hätte ihre Gewinne geschmälert.

Seit dem Lissabonner Vertrags 2009 kann das Parlament die Regeln der Investitionspolitik von europäischen Unternehmen im Ausland mitbestimmen.

Der vorliegende Bericht war die erste Gelegenheit für das Parlament, seine Grundlinien einer europäischen Auslandsinvestitionspolitik festzulegen.

Die Position des Parlaments würde dann einen erheblichen Einfluss haben auf die laufenden Verhandlungen über Investitionsabkommen mit Kanada, Indien, Singapur und den südlichen Mittelmeerländern.

 

Was war die Position der Grünen dazu?

Die Grünen haben sich für ein ausgewogenes Verhältnis von Rechten und Pflichten der Investoren eingesetzt.

Insbesondere sind wir der Überzeugung, dass Investoren nicht das Recht haben sollten, gegen nationale Regierungen zu klagen.

Investoren versuchen auf diesem Wege oft gezielt, Gewinne von Staaten einzufordern, die sie angeblich durch Umwelt- und Sozialgesetze verloren haben.

Streitbeilegungsmechanismen zwischen Investoren und Staaten führen deshalb tendenziell zur Aufweichung von Umwelt- und Sozialgesetzen in Drittländern.

 

Hat das Parlament die Grüne Position übernommen?
Die Grünen konnten für keine wichtigen Änderungsanträge eine Mehrheit gewinnen.

 

In welchen Punkten wurden die Grünen überstimmt?

Die Grünen wurden in Sachen Streitbeilegungsmechanismen zwischen Investoren und Staaten überstimmt – der investorenfreundliche Standpunkt der S&D-Fraktion konnte eine deutliche Mehrheit gewinnen.

Wir haben zum Schutz der Entwicklungsländer versucht, wenigstens sicherzustellen, dass die Inanspruchnahme dieses Rechtsmittels an bestimmte Bedingungen geknüpft wird. Weiterhin wollten wir einen Ausschluss aus Verträgen mit Ländern erreichen, in denen das Rechtssystem einen ausreichenden Schutz für Investoren bietet.

Der S&D-Berichterstatter beschloss jedoch, sich aktiv für Streitbeilegungsmechanismen zwischen Investoren und Staaten als Regelfall in allen Investitionsverträgen stark zu machen.

Referenz(en)
Ausschuss:INTA

Gesetzgebungsverfahren:Own-initiative procedure

Referenz(en):2010/2203(INI)

BerichterstatterIn:Kader Arif (S&D)

Für die Grünen:Carl Schlyter

Abgestimmt:06.04.2011

ReferentIn im Ausschuss:Martin Köhler (Email)